In der Gemeinde Neuleiningen, auf der A 6, bei km 588,2, FR Saarbrücken wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 52  km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit Vitronic PoliScan Speed mit Bild und ergab 152 km/h.

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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