Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 13, bei km 121,53, in FR AS Ortrand die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 83 km/h bei zulässigen 60 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Einseitensensor mit Beweisfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 23 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung
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