Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Saarbrücken, Alt-Saarbrücken, auf der A 6, Parkplatz Goldene Bremm, Rtg. Frankreich. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Einseitensensormessverfahren mit ES3.0 mit Foto 73 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Saarland

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