Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bielefeld, auf der BAB 2, in Höhe km 329,415, linke Spur, FR Hannover die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Sensormessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 122 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld

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