Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wermelskirchen-Finkenholl, auf der L 157, Fahrtrichtung Stumpf die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage VDS dig. ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 27 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 77 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis
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