Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kamen, auf der BAB 1, in Höhe km 317,200, RF Köln die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 29 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 89 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Unna

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