Am 28.05.2016 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit, auf der BAB 45, Höhe km 30.180, Fahrtrichtung Frankfurt um 34 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor,  Messgerät: ES3.0 114 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hagen übersandte Fragebogen zur Fahrerermittlung

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