Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der A 7, km 129,0, Höhe Parkplatz Springhorst, Richtung Hamburg ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 145 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 45 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic – Polyscan mit Foto
Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Region Hannover übersandt.
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