Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Schweitenkirchen, auf der A 9, Ri. Berlin, im Abschnitt 1020, km 5,75 um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 ergab 101 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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