Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 29.06.2016 in Giengen, 89537 Giengen, auf der B 492, zwischen Hermaringen und Giengen, außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Messgerät Leivtec XV3 92 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bußgeldstelle Große Kreisstadt Gingen An der Brenz übersandte Formular: Anhörung
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