Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, Abschnitt 81, km 0,9, FR AS Freienbrink die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Messung mit Einseitensensor, Beweisfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 27 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 107 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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