Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 10, bei km 173,48, in FR Frankfurt/Oder-Prenzlau wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 114 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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