Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Frankfurt/O, auf der BAB 10, in Höhe km 53,8
um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 122 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Zeugenfragebogen.

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