Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, bei km 79,85, zw. Ludwigsfelde u. AD Nuthetal, FR AD Nuthetal / Michendorf die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor mit Beweisfoto, gab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 34 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 114 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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