Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 10, Tangente BAB 9,-BAB 10, Abschnitt 181, bei km 2,2,, in FR AD Werder um 29 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 129 km/h, Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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