Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 113, km 8,5 zw. AD Walterdorf u. Berlin, in FR Berlin begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 44 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung 120 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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