Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 13, in Höhe km 76,4, in FR AS Calau die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 43 km/h bei zulässigen 120 km/h. Mit Messgerät Einseitensensor mit Beweisfoto wurden 163 km/h mit Beweisfoto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörung

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