Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, bei km 9,8, zw. Magdeburg und AD Werder, in FR AD Werder die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 116 km/h mit Einseitensensor mit Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 36 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörung
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