Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, bei km 9,8, zw. Magdeburg und AD Werder, in FR AD Werder die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der mit Einseitensensor und Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 110 km/h bei erlaubten 80 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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