Auf der BAB 20, bei km 327.94, in FR AD Kreuz Uckermark wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h überschritten. Die Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto ergab 128 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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