Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, bei km 327.94, in FR AD Kreuz Uckermark die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit -PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 28 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 1128 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung
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