Bei einer Geschwindigkeit von 128 km/h wurde der erforderliche Abstand von 64,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 20, km 99,884, Fahrtrichtung Wismar nicht eingehalten. Der Abstand betrug 30,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Gerät zur Abstandsmessung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”