Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 3, bei km 45,550, Gem. Neustadt/Wied, in FR Frankfurt/Main um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 10,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Verwarnung

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