Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 19.02.2016 in der Gemarkung Wedemark BAB 352, km 0,061, Richtung Hamburg um 55 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 135 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät, Foto, Messgerät ESO.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover
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