Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 01.12.2015, in Niederaula auf der A 7, km 525,990, Fulda – Kassel um 27 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 57 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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