Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, bei km 38.1, in FR Leipzig die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der mit Einseitensensor mit Beweisfoto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 167 km/h bei erlaubten 120 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 47 km/h.

Verletzte Vorschriften: §§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung, Zeugenfragebogen

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