Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, bei km 38.1, in FR Leipzig  die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 158 km/h bei zulässigen 120 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Einseitensensor mit Beweisfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 38 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung

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