Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Heideland, München – Berlin, km 172,0 mit 147km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 167 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.

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