Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 28.06.2016 in der Gemeinde Keltern-Ellmendingen, auf der L 565, i.H. Abzweigung nach Weiler, Stationszeichen 0.0, Fahrtrichtung Ellmendingen, außerhalb geschlossener Ortschaften um 61 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Sensormessung, Einseitensensor ES3.0 131 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldstelle Enzkreis übersandte Formular: Zeugenfragebogen
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