Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde auf der BAB 111, bei km 0,65, in FR Hamburg um 21 km/h, bei zulässigen 10 km/h festgestellt. Die Lasermessung mit Messgerät: PoliScan Speed ergab 121 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörung
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