Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 04.05.2016 in Haiger, auf der BAB 45, Dortmund-Hanau, bei km 129,648 um 41 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät ergab 141 km/h.

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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