Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Flur Elterlein, auf des S 258, Scheibenberger Straße, Höhe Abzweig Richtung Elterlein Ortsmitte um 23 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 93 km/h. Beweismittel: Messgerät LEIVTEC XV3, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung
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