Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Reher, B 430, Abschnitt 40, km 0,280 um 7 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 10,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 77 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat übersandte Verwarnung / Anhörung
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig-Holstein
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”