Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Karlsbad-Langensteinbach, auf der BAB 8, bei km 260,800, Stuttgart – Karlsruhe mit 43 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Festgestellt wurden 163 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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