In Fahrtrichtung Prenzlau, auf der BAB 11, im Bereich von km 20,3, Höhe Brückenbauwerk BW Ü1 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h überschritten. Die Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto ergab 148 km/h, bei zulässigen 120 km/h.

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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