In 75428, Gem. Illingen, auf der K 4510, in Höhe Waldparkplätze Klosterseen, Fahrtrichtung Illingen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 45 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 75 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Enzkreis übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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