In der Gem. Bistensee-Ahlefeld, Langenberg, L 265 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h überschritten. Die Lichtschrankenmessung mit Foto ergab 93 km/h, bei zulässigen 70 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig Holstein übersandte Formular Anhörung im Bußgeldverfahren.
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