In Herbrechtingen, LK 1164, Bolheim, Einmündung Riedstraße, Fahrtrichtung Dettingen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3 mit Frontfoto ergab 78 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Heidenheim übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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