In Kassel, B 83, Höhe Lilienthalstraße, FR Fuldabrück wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 66 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät TraffiStar S350 und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung
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