In St. Ingbert, auf der A 6 ca. 300 m vor Abfahrt IGB-West, Rtg. Saarbrücken wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um
31 km/h überschritten. Das Einseitensensormessverfahren ES 3.0 ergab 111 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle St. Ingbert übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeitenanzeige.

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