Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gemarkung Wedemark, auf der BAB 352, bei km 0,061, in Richtung Hamburg um 52 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 132 km/h. Beweismittel: Messgerät ESO, Foto.

Verstoß gegen:  § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover übersandte Zeugenfragebogen

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