Am 14.03.2016 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Niederaula, auf der A7, km 525,990, Fulda-Kassel um 21 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät 121 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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