Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 2, bei km 5,3, in FR AD Werder, um 12 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 20,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor und Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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