Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Ubstadt-Weiher, auf der BAB 5, bei km 600,2, F – Basel um 28 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 148 km/h. Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung
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