Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 10, Höhe km 94,5, auf Höhe AS Ferch, in FR AD Dresden um 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 81 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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