Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 02.10.2015 in in Engen, BAB 81, km 711.468, Stuttgart – Singen um 46 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 126 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScanSpeed
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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