Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 13.11.2015 in Seedorf, Station ROW-B71-210-1828, Richtung Zeven um 22 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät 72 km/h. Beweismittel: Traffipax TPHS, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle LK Rotenburg (Wümme)
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