Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Wetzlar, auf der BAB 45, Hanau-Dortmund, Höhe km 162,135
um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät mit Foto 101 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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