Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ramstein-Miesenbach, Gemarkung Ramstein-Miesenbach, auf der BAB 6, Höhe km 633,3, FR Mannheim mit 79 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 159 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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