Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Mainz, auf der Bundesautobahn A 60, Höhe km 15,1, FR Bingen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 102 km/h mit ES3.0-Messung. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung
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